FAQ - Fragen und Antworten der BAFA zum Thema Abwrackprämie

Verbraucherinformation von headworker.de

Diese Fragen sind der Internetseite der Bafa entnommen und können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. Wann beginnt die Auszahlung der Abwrackpämie?
    ANTWORT: laut Bafa ab Mitte März 2009

  2. Fällt ein Pkw (10 Jahre alt, seit 5 Jahren in meinem Besitz) bei wirtschaftlichen Totalschaden in den Kreis der Begünstigten?

    ANTWORT:
    Der wirtschaftliche Totalschaden spielt keine Rolle, sofern alle Voraussetzungen gem. Ziff. 4.2 der Richtlinie gegeben sind.

  3. Wie erfahre ich, ob das Kontigent für die Umweltprämie erschöpft ist beziehungsweise wie viele Anträge bereits bewilligt wurden?

    ANTWORT: Das BAFA veröffentlicht auf seiner Homepage täglich die Zahl der erfassten Anträge.

  4. Ich bin selbstständiger Handelsvertreter und fahre seit 10 Jahren einen Pkw den ich geschäftlich und privat nutze (Finanzamt 1 % geldwerter Vorteil). Bekomme ich die Abwrackprämie oder gilt dies nur für Privatpersonen?

    ANTWORT: Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie). In diesem Fall ist eine Förderung nicht möglich.

  5. Ich habe im Oktober meinen 14 Jahre alten Pkw aus versicherungstechnischen Gründen meinem Mann überlassen. Müssen wir bis Oktober warten oder wird berücksichtigt, dass er innerhalb der Familie geblieben ist?

    ANTWORT:
    Zwischen Halter des Altfahrzeugs und der Person, auf die der Neuwagen zugelassen ist, muss zwingend Personenidentität herrschen. In Ihrem Fall müssen Sie bis Oktober (datumsgenau) warten.

  6. Kann ich bereits jetzt einen Antrag stellen, obwohl mein Auto erst zu einem späteren Zeitpunkt verschrottet wird? Für den Neukauf eines Pkw steht mir noch kein Geld zur Verfügung.

    ANTWORT: Aus der Richtlinie ergibt sich, dass ein Antrag nur mit allen unter Ziffer 6.1 genannten Nachweisen eingereicht werden kann.

  7. Ich besitze als Werksangehöriger einen 9 Monate alten Pkw, den ich als Werksangehöriger als 2 Monate altes Geschäftsfahrzeug erworben habe. Im Fahrzeugbrief steht als 1. Besitzer der Hersteller, als 2. Besitzer ich. Gilt dieses Fahrzeug im Sinne des 2. Konjunkturförderungsgesetzes/Umweltprämie als Jahreswagen, für dessen Kauf bei Erfüllung der restlichen Voraussetzungen die Prämie in Höhe von 2500 Euro gezahlt wird?

    ANTWORT: Nein, da das Fahrzeug nur einmal zugelassen sein darf. Entweder auf den Hersteller oder auf den Werksangehörigen.

  8. Ich fahre einen 12 Jahre alten Wagen und möchte jetzt aus unserem jungen Gebrauchtfahrzeugpool einen 7 Monate alten Pkw kaufen. Dieses Fahrzeug ist nicht auf einen Händler oder den Hersteller zugelassen, sondern auf eine Privatperson (auch Werksangehöriger). Kann ich trotzdem für mein Altfahrzeug die Abwrackprämie beantragen?

    ANTWORT: Eine Beantragung ist möglich, wenn der betreffende Werksangehörige der Ersthalter ist (Erstbesitzer im Brief) und die sonstigen Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie gegeben sind.

  9. Ich bin Werksangehöriger und habe einen Jahreswagen (Zulassung 05/08). Das Fahrzeug möchte ich in 05/09 privat verkaufen. Wird auch in diesem Fall die Abwrackprämie für den Käufer wirksam, wenn er sein 9 Jahre altes Auto verschrottet oder hat das nur Gültigkeit bei Händlern?

    ANTWORT: Der Käufer des Fahrzeugs kann dann die Umweltprämie beantragen, wenn das Fahrzeug – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf sich – längstens ein Jahr (datumsgenau) einmalig auf Sie als Werksangehörigen zugelassen ist.

  10. Wann kann ich den Antrag über die Prämie einreichen? Wenn das neue Auto geliefert ist, wenn es bestellt ist oder kann man vorab das alte Auto verschrotten?

    ANTWORT:
    Zu Teil 1 der Frage siehe oben. Die Verschrottung kann vorab (ab 14.01.2009) erfolgen.

  11. Gilt ein Auto mit Saisonkennzeichen als durchgehend zugelassen?

    ANTWORT:
    Ja, ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gilt als durchgehend zugelassen.

  12. Gibt es die Umweltprämie auch für ausgeschlachtete Autos beziehungsweise. Fahrzeuge mit Totalschaden?

    ANTWORT:
    Der Zustand der Altfahrzeuge allein ist irrelevant, solange alle anderen Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.2 der Richtlinie gegeben sind.

  13. Wenn ein Selbstständiger das Fahrzeug auf sich zulässt, bekommt er die Umweltprämie. Wenn er es auf die Firma zulässt, kann er die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Gibt es die Möglichkeit, beides zu bekommen?

    ANTWORT:
    Gemäß Ziffer 2.2 der Richtlinie sind ausschließlich Privatpersonen antrags- und zuwendungsberechtigt.

  14. Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen gem. 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 15.09.1994 (07er Kennzeichen = eingeschränkte Zulassung).

    ANTWORT: Fahrzeuge dieser Art können im Rahmen der Förderrichtlinie nicht anerkannt werden. Es muss sich um Altfahrzeuge handeln, die uneingeschränkt zugelassen sind.

  15. Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

    ANTWORT: Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.

  16. Sind auch Kleinbusse förderfähige Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie?

    ANTWORT: Ja, wenn sie der Klasse M1 angehören und alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Fahrzeuge der Klasse M1 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

  17. Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?

    ANTWORT: Ja, wenn sie zur Klasse M1 zählen. Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kraftfahrzeug Wohnmobil“ steht.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann senden Sie uns gerne eine Email. » Kontakt...